Rechtliche Anforderungen an die Archivierung in der Schweiz

Was Unternehmen in der Schweiz beim Thema Archivierung gesetzlich beachten müssen.

Gesetzliche Vorschriften in der Schweiz

Die revisionssichere Archivierung von Geschäftsunterlagen ist für Unternehmen in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie bildet die Grundlage für Nachvollziehbarkeit, Beweissicherheit und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung. Gleichzeitig steigen mit der Digitalisierung die Anforderungen an Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten. 

Warum gesetzeskonforme Archivierung wichtig ist

Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Geschäftsunterlagen vollständig, unverändert und über definierte Zeiträume hinweg aufzubewahren. Eine rechtskonforme Archivierung dient dabei nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern auch dem eigenen Schutz, wie etwa bei Prüfungen, Haftungsfragen oder Rechtsstreitigkeiten.

Wichtig ist vor allem, dass archivierte Dokumente...

...vollständig und auffindbar sind

...ihre Integrität über Jahre hinweg behalten

...innerhalb angemessener Zeit verfügbar gemacht werden können

Die elektronische Archivierung ist in der Schweiz grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die Dokumente den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen entsprechen und jederzeit lesbar gemacht werden können. 

Für einzelne Dokumente gelten jedoch besondere Formvorschriften. Geschäfts- und Revisionsberichte müssen beispielsweise schriftlich unterzeichnet oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Nicht jedes Papierdokument darf daher einfach digitalisiert und das Original vernichtet werden.

Papier oder elektronisch - was ist erlaubt?

Welche Unterlagen sind aufzubewahren?

Zusätzlich können branchenspezifische Vorgaben, wie etwa im Finanzwesen, im Gesundheitsbereich oder bei haftungsrelevanten Produkten,  weitergehende Archivierungspflichten begründen.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

Die Dauer der Aufbewahrung ist zwar gesetzlich geregelt, kann aber je nach Dokument variieren: 

In der Regel 10 Jahre für Geschäftsunterlagen

Längere Fristen bei bestimmten Steuer- oder Vertragsunterlagen

Spezielle Anforderungen in sensiblen Bereichen, z. B. im Gesundheitswesen

Damit elektronische Dokumente auch langfristig beweiskräftig bleiben, müssen Archivsysteme technische und organisatorische Mindestanforderungen erfüllen.

Dazu gehören insbesondere der Schutz vor nachträglichen Änderungen (Integrität), klare Zuständigkeiten und dokumentierte Prozesse, langfristige Lesbarkeit und geregelte Migration und kontrollierte und protokollierte Zugriffe

Eine reine Ablage auf Fileservern oder in DMS-Systemen reicht hierfür in der Regel nicht aus.

Anforderungen an elektronische Archivsysteme

Personendaten archivieren: Datenschutz beachten

Werden personenbezogene Daten archiviert, greifen zusätzlich die Vorgaben des Datenschutzrechts. Unternehmen müssen sicherstellen, dass:

Diese Anforderungen gelten auch für bereits archivierte Daten und müssen bereits bei der Planung eines Archivsystems berücksichtigt werden.

Fazit: Rechtssichere Archivierung ist mehr als Datenspeicherung

Sie erfordert klare Regeln, dokumentierte Prozesse und technische Lösungen, die Integrität, Verfügbarkeit und Datenschutz langfristig sicherstellen.

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Dokument- und Ordnersymbol mit Leiterbahnen als Bild für digitale Datenerfassung

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Das Add-on liest relevante Informationen automatisiert aus und integriert sie nahtlos in die Shares von iCAS FS oder iCAS Classic. Die Daten sind anschließend revisionssicher verfügbar und können sicher aus den Produktivsystemen entfernt werden, was Betriebsaufwand, Speicherbedarf und Komplexität deutlich reduziert.

Digital gezeichneter Papierkorb, aus dem Dokumentsymbole herausfliegen

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