- Einerseits müssen Unternehmen verschiedenste Aufbewahrungsfristen einhalten (z. B. für Personaldaten, Finanz- und Rechnungsdaten, E-Mails, etc.). In dieser Zeit müssen die Daten vor Veränderung oder Löschung geschützt sein.
- Andererseits stellt Artikel 17 der DSGVO eine Abweichung dieser Regel dar: Jeder EU-Bürger hat das Recht,dass seine persönlichen Daten aus Datenbanken, Backups und Archiven nach Anfrage innerhalb eines Monats gelöscht werden.
- Durch das „Recht auf Löschung“ (auch „Recht auf Vergessenwerden“) muss jedes Unternehmen in der Lage sein, gespeicherte Daten vor Ende der Aufbewahrungspflicht rechtskonform, zuverlässig und zeitnah zu löschen.
Aufbewahrungsfristen und das Recht auf Löschung
Die Umsetzung der DSGVO ist vielschichtig und bei vielen Unternehmen noch nicht vollständig abgeschlossen. Das ist nicht verwunderlich, denn die Übertragung der Vorgaben auf die IT-Systeme ist komplex und kollidiert teils mit anderen Regularien. So stehen Organisationen heute vor einem Zwiespalt:
Erfüllen Sie das „Recht auf Löschung“ ohne überdimensionierte Prozesse
- Einfaches und sicheres Löschen von Daten vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
- Eigenständige Verwaltung und Organisation dank einfacher Benutzeroberfläche des Special Delete Managers.
- Jeder Löschvorgang wird im Audit Log dokumentiert. Alle Prozesse und Informationen können detailliert im Special Delete Manager nachvollzogen werden. Das bietet maximale Kontrolle in jeder Phase des Löschprozesses.
- Mit dem Special Delete Manager können auch weitere Daten, wie z. B. durch Migrationsfehler hervorgerufen, vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
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