Diagnosegeräte wie CT-Scanner, MRT-Geräte und Röntgengeräte (um nur einige zu nennen) erzeugen große Mengen an Bilddaten. Diese Patientendaten sind hochsensibel und müssen entsprechend behandelt werden. Gesundheitsversorger sind in der Regel verpflichtet, Bilder sieben Jahre lang aufzubewahren, viele sogar länger. Die HIPAA-Verordnung fordert zum Beispiel, dass die Aufzeichnungen erwachsener Patienten sechs Jahre lang aufbewahrt und zwei Jahre, wenn ein Patient stirbt. Die meisten Aufzeichnungen werden über Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte benötigt. Patientenüberwachung, Medikamentenverabreichungssysteme, RFID-Lesegeräte - alle unterliegen strengen Vorschriften.
Organisationen müssen in einem zentralen Gesundheitsdatenarchiv überwachen, wer auf die Informationen zugreift (oder wer darauf zugreifen darf). Sicherungskopien oder replizierte Daten müssen im Rahmen der Notfallwiederherstellung aufbewahrt werden. Die Daten liegen dabei oft in verschiedenen Formaten vor. Darüber hinaus müssen inzwischen alle nicht-elektronischen Patientenakten in ein digitales Format umgewandelt werden.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine effiziente Führung von Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten, müssen Patientendaten langfristig rechtskonform, verfügbar und sicher gespeichert werden – mit ständigem Blick auf die zukünftige Skalierbarkeit und den Investitionsschutz der IT Infrastruktur.