
Gemäß der DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter zwingend erforderlich, um personenbezogene Daten durch Dritte zu verarbeiten.
iTernity selbst hat keinen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunden. Im Rahmen von Consulting- und Support-Tätigkeiten erhält iTernity aber unter Umständen Einsicht in oder Zugriff auf personenbezogene Daten seiner Kunden.
Mit dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gewährleistet iTernity, dass personenbezogene Daten von Kunden in entsprechendem Maße geschützt sind und die Daten nur zu den Zwecken verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden. Damit bestätigen wir Ihnen die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO-Vorgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b („Zweckbindung“).
Sie können den Vertrag zur Auftragsverarbeitung hier herunterladen.