IT-Verantwortliche und Compliance Manager stehen seit Inkrafttreten der DSGVO vor der Herausforderung, den hohen Anforderungen an das Datenmanagement gerecht zu werden. Es drohen hohe Strafen: bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro betragen die Strafzahlungen im Fall einer schwerwiegenden Verletzung der DSGVO.
Viele Unternehmen haben noch nicht die entsprechenden Maßnahmen für eine Archivierung im Sinne der DSGVO getroffen. Die Vorfälle der vergangenen Jahre zeigen, dass einige Fallstricke bei der Datenarchivierung für Strafen in Rekordsummenhöhe sorgen – aber vermeidbar sind.
Ein Beispiel für ein Unternehmen, das zu spät handelte, ist die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen. Diese wurde Ende 2019 zu einer Summe von 14 Millionen Euro verurteilt. Ein entscheidender Grund dafür: Das Archivsystem hatte keine Löschmöglichkeit. Personenbezogene Informationen von Kunden und Interessenten wurden dadurch über Jahre aufbewahrt, auch wenn kein Mietverhältnis mehr bestand oder der Zweck der Datenverarbeitung erloschen war.
Die Strafen werden immer weiter angezogen. Es herrscht Handlungsbedarf, auch Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO. Aber wie kommt es dazu, dass Unternehmen überhaupt in eine solche Lage geraten? Wir verraten Ihnen, welche 5 Fallstricke Organisationen im Zusammenhang mit der DSGVO und Archivierung meistern müssen.