Zu Beginn können direkt zwei Mythen aus dem Weg geräumt werden:
Erstens geht die neue Regelung alle Abteilungen im Unternehmen etwas an und nicht nur die IT Abteilung. Denn ein Unternehmen ist nur so datenschutzkonform wie das schwächste Glied in der Datenschutz-Kette.
Zweitens betrifft die DSGVO nicht nur Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU. Sobald Sie Geschäfte in Europa tätigen oder mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern arbeiten, greift die europäische Datenschutzverordnung. Somit sind u. a. auch zahlreiche Schweizer oder US Unternehmen gefordert und müssen ihre Prozesse und Datenschutzstrategie nach den Vorgaben der DSGVO zur Datenspeicherung optimieren.
Die EU meint es mit der neuen Verordnung Ernst, das beweisen auch die drohenden Sanktionen bei einem Verstoß. Bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro Strafe können bei schwerwiegenden Vergehen fällig werden – das sollte kein Unternehmen auf die leichte Schulter nehmen und ist mitunter sogar existenzgefährdend.
Umso wichtiger ist es, die konkreten Handlungsfelder der Datenschutzverordnung zu durchblicken und anzugehen. Vorrangiges Ziel der DSGVO ist es, den Bürgern wieder die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu verschaffen und gleichzeitig Transparenz über die Speicherung und Handhabung der Daten herzustellen.